Versetzung weit weg vom bisherigen Diensort
#1

Hallo, mein Sohn  36, Familie , drei Kinder, hat seine Prüfung zum JustizHauptsekretär ? bestanden, durchweg gute Beurteilungen erhalten, Dienstort Lübeck, ungeimpft !!! wurde gestern zur Leitung geladen und man machte ihn in sehr unwirschem Ton !!! klar, dass er zuviele Krankentage in der Vergangenheit hatte. Ja, eine längeren Zeit mit Schuppenflechte an den Füßen und ein Dienstunfall  !!!!  (Arm gebrochen).  Alles mit Attest. Nie eine "Befragung" deshalb. Hier und da  eine Erkältung, kein Corona !!!! Das sind die Eckdaten....dann hörte er von einem Kollegen, dass er nach Flensburg versetzt werde soll  (Flurfunk).???? Wir verstehen die Welt nicht mehr, 3 schulpflichtige Kinder, einer in einer Förderschule, eine macht ihr Fachabitur und der Kauf eines Hause ist in Planung. Jetzt endlich meine Frage:   kann man das so einfach machen? Die private Lebensplanung wäre total über den Haufen geworfen. 

Machen Sie uns bitte Mut ...
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#2

Diese "Versetzung" liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn. Bei der Ermessensentscheidung sind die geschilderten familiären Umstände zu berücksichtigen. Ob sich die Versetzung insgesamt als ermessensfehlerhaft oder -frei erweist, kann so nicht beantwortet werden. Dazu müsste die Entscheidung samt ihrer Begründung abgewartet werden.
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