Versetzung zu einem anderen Dienstherren
#1

Hallo,
ich würde gerne die Versetzung von einem Stadtstaat in einen anderen beantragen, ohne einen konkreten Job in Aussicht zu haben, um nicht mehr täglich pendeln zu müssen. Bewerbungen sind derzeit ausgeschlossen, weil nur im internen Markt des jeweiligen Stadtstaats Personal rekrutiert werden darf. :-/

Bin Beamtin der allgemeinen Verwaltung und mir wurde immer gesagt: einziges Mittel sei Personaltausch oder eine erfolgreiche Bewerbung.

Lehrer und Polizisten können meines Wissens einen Antrag auf Versetzung zu einem anderen Dienstherren stellen. An welche Schule ein Lehrer dann z.B. beim neuen Dienstherren kommt, kann sie/er sich dann zwar nicht aussuchen, aber grds. ist der Wechsel möglich. Nicht immer sofort, aber mit etwas Hartnäckigkeit und nach einer gewissen Anzahl von Anträgen muss der Versetzung zugestimmt werden. So mein Kenntnisstand.

Hier jetzt meine Fragen:
Weiß jemand, ob diese Möglichkeit auch für Beamte der allgemeinen Verwaltung besteht?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Nach wie vielen Anträgen muss die Versetzung genehmigt werden (gibt es irgendwelche VVs?)?
Hat jemand damit Erfahrung mit so einem Wechsel in der allgemeinen Verwaltung?

Vielen Dank schon jetzt für Antworten.
Gruß
Ce
Zitieren
#2

Es gibt keinen Anspruch darauf zu einem anderem Dienstherren zu wechseln. Es braucht eine freie Stelle beim gewünschten Stadtstaat die man dir geben will.
Zitieren
#3

Hallo Ce,
mir geht es genauso. Ich würde auch gern den Dienstherren und das Land / Stadtstaat wechseln. Leider stelle ich fest, dass es nicht so einfach ist. Stellen werden selten bis kaum ausgeschrieben und überwiegend werden Angestellte gesucht. Ich arbeite derzeit bei einer Kommune und bedauere kein Bundesbeamter zu sein. Dann wäre es vermutlich einfacher. Vielleicht hat jemand Tipps... ???
Gibt es Möglichkeiten mit anderen Beamten "zu tauschen"? Sicher gibt es einige, die sich örtlich verändern möchten und für den Dienstherren wäre es auch sinnvoll gleich Ersatz zu bekommen.
Viele Grüße, S.
Zitieren
#4

@ Gast 1: Das hatte ich befürchtet. wobei Lehrer und Polizisten das offensichtlich durch penetrantes Nachfragen und aussitzen wohl hinbekommen. Dort funktioniert es ja nachweislich.
Es gibt die Versetzung aus privatem Grund (natürlich ohne Rechtsanspruch) aber die Auslegung von privatem Grund ist schwierig. bisher habe ich nur herausgefunden, dass die sozialen Gründe (Pflege von Angehörigen) als solche privaten und förderlichen Gründe anerkannt werden.

hat hier jemand vielleicht mehr Wissen?

@ Gast 2: Ein Personaltausch ist grundsätzlich möglich aber schwierig hinzubekommen.

1. kein Rechtsanspruch - beide Dienstherren (abgebend und aufnehmend) müssen zustimmen.
2. gleiche Besoldung
3. einen Tauschwilligen finden - das ist nicht so leicht, da es keine Tauschbörse etc. gibt und in meinem Fall die für Personal übergeordnet zuständige Stelle es nicht als ihre Aufgabe versteht, einmal den Verteiler der Personalstellen zu bemühen und auf ein mit einem Profil versehenen Tauschinteresse hinzuweisen. Traurig.
Von Bremen weiß ich, dass man dort in den Stellennewsletter ein Profil als Tauschwilliger einstellen kann. warum machen andere Bundesländer das nicht auch?

Da es in meinem Fall leider auch kein schwarzes Brett mehr im Intranet gibt, stellt sich die Suche nach einem Tauschpartner wirklich schwierig dar. Die Verwaltung ist so verzweigt, wie soll man da jeden potenziell interessierten Tauschwilligen Kandidaten erkennen können?!
Zitieren
#5

Ich habe in den letzten Wochen sehr viel recherchiert. Ich bin auf Tauschbörsen gestoßen, wo jedoch überwiegend Polizei- oder Finanzbeamte einen Tausch anbieten. Verwaltung scheint schier unmöglich. Viele Bewerbungen und Absagen später ist man der Verzweiflung nahe. Ich weiß, dass man Möglichkeiten schaffen kann... Jedoch wirkt es als würden alle den Beamten abtun.
Ihr könnt euch nicht vorstellen, welch groteske Aussagen ich bekommen habe: "Geben Sie Ihren Beamtenstatus auf, dann können Sie sich erneut bewerben und an dem Auswahlverfahren teilnehmen." Was soll man dazu sagen...
Dass ich die entsprechende Bildung, Voraussetzung, Lehrgänge und Abschlüsse mitbringe, interessiert niemanden. Lediglich der Beamtenstatus an sich scheint im Wege zu stehen.
Ich stimme dir, Gast3, zu, es sollte bundesweite Vernetzungen geben damit auch die Beamten ein gewisses Maß an Flexibilität und Lebensveränderungen erhalten können.

Viele Grüße, S.
Zitieren
#6

@S: sowenig uns das nutzt - tut es trotzdem gut, zu hören, dass man nicht alleine ist ... ähnlich absurde Aussagen habe ich auch bekommen. :-(
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Studieren für anderen Beruf während Freistellung aus fam. Gründen erlaubt?
- Versetzung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers