13.02.2018, 16:25
Hallo,
ich würde gerne die Versetzung von einem Stadtstaat in einen anderen beantragen, ohne einen konkreten Job in Aussicht zu haben, um nicht mehr täglich pendeln zu müssen. Bewerbungen sind derzeit ausgeschlossen, weil nur im internen Markt des jeweiligen Stadtstaats Personal rekrutiert werden darf. :-/
Bin Beamtin der allgemeinen Verwaltung und mir wurde immer gesagt: einziges Mittel sei Personaltausch oder eine erfolgreiche Bewerbung.
Lehrer und Polizisten können meines Wissens einen Antrag auf Versetzung zu einem anderen Dienstherren stellen. An welche Schule ein Lehrer dann z.B. beim neuen Dienstherren kommt, kann sie/er sich dann zwar nicht aussuchen, aber grds. ist der Wechsel möglich. Nicht immer sofort, aber mit etwas Hartnäckigkeit und nach einer gewissen Anzahl von Anträgen muss der Versetzung zugestimmt werden. So mein Kenntnisstand.
Hier jetzt meine Fragen:
Weiß jemand, ob diese Möglichkeit auch für Beamte der allgemeinen Verwaltung besteht?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Nach wie vielen Anträgen muss die Versetzung genehmigt werden (gibt es irgendwelche VVs?)?
Hat jemand damit Erfahrung mit so einem Wechsel in der allgemeinen Verwaltung?
Vielen Dank schon jetzt für Antworten.
Gruß
Ce
ich würde gerne die Versetzung von einem Stadtstaat in einen anderen beantragen, ohne einen konkreten Job in Aussicht zu haben, um nicht mehr täglich pendeln zu müssen. Bewerbungen sind derzeit ausgeschlossen, weil nur im internen Markt des jeweiligen Stadtstaats Personal rekrutiert werden darf. :-/
Bin Beamtin der allgemeinen Verwaltung und mir wurde immer gesagt: einziges Mittel sei Personaltausch oder eine erfolgreiche Bewerbung.
Lehrer und Polizisten können meines Wissens einen Antrag auf Versetzung zu einem anderen Dienstherren stellen. An welche Schule ein Lehrer dann z.B. beim neuen Dienstherren kommt, kann sie/er sich dann zwar nicht aussuchen, aber grds. ist der Wechsel möglich. Nicht immer sofort, aber mit etwas Hartnäckigkeit und nach einer gewissen Anzahl von Anträgen muss der Versetzung zugestimmt werden. So mein Kenntnisstand.
Hier jetzt meine Fragen:
Weiß jemand, ob diese Möglichkeit auch für Beamte der allgemeinen Verwaltung besteht?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Nach wie vielen Anträgen muss die Versetzung genehmigt werden (gibt es irgendwelche VVs?)?
Hat jemand damit Erfahrung mit so einem Wechsel in der allgemeinen Verwaltung?
Vielen Dank schon jetzt für Antworten.
Gruß
Ce