Vollzeit und SuE Zulage
#1

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeit bei Vollzeit. Liegt diese bei 39h oder bei 40h im TVöD?

Ich arbeite in Sachsen und werde nach dem TVöD bezahlt in S8b Stufe 2 und arbeite 37h.

Wird außerdem noch die SuE Zualge weiterbezahlt?

Über eine Rückmeldung wäre ich erfreut. 

MfG aus Sachsen
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#2

Hallo,

ja, die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeit beträgt 39 h, siehe TVöD Arbeitszeit.

Die Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst besteht weiterhin, siehe SuE Zulage TVöD.
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#3

Hallo und Danke für die Rückmeldung. Das war sehr hilfreich...
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