Von Teilzeit auf Vollzeit
#1

Hallo zusammen,

folgende Konstellation:
  • Bei AG A beschäftigt bis 31.12.2018 mit Vollzeitvertrag 39 Std. aber Stundenreduzierung auf 28 Stunden wegen der Kinder
  • Kündigung durch mich bei AG A zum 31.01.18

Eintritt bei AG B zum 01.01.19, Arbeitsvertrag lautet auf 33 Wochenstunden im unbefristeten Verhältnis
Zum 25.02.22 wurden mit Änderungsvertrag die Arbeitszeiten auf 35 Wochenstunden erhöht (befristet bis 28.02.25)

Nunmehr würde ich gern in Vollzeit 39 Stunden arbeiten. Kann mir der AG dies versagen aufgrund des  Arbeitsvertrages mit 33 Stunden, da ich dort ja nie mit 39 Stunden eingestellt wurde?

Vielen Dank im Voraus.
Zitieren
#2

"Nunmehr würde ich gern in Vollzeit 39 Stunden arbeiten. Kann mir der AG dies versagen aufgrund des Arbeitsvertrages mit 33 Stunden, da ich dort ja nie mit 39 Stunden eingestellt wurde"
Arbeitsvertraglich besteht nur Anspruch auf die 33 h/Woche ab 1.3.2025 und bis dahin auf 35h/Woche.

Zu beachten ist § 9 TzBfG. Aber das liest sich besser als was man daraus tatsächlich an Ansprüchen ableiten kann. Trotzdem ist es sinnvoll entsprechend aktiv zu werden und daneben sich auf Vollzeitstellen oder Stellenanteile zu bewerben mit denen man Vollzeit erreicht.

Natürlich ist es auch sinnvoll das Gespräch mit dem Vorgesetzen zu suchen. Vielleicht auch Personal- oder Betriebsrat anzusprechen wie die Praxis beim Arbeitgeber/der Behörde ist.
Zitieren
#3

(22.09.2023, 14:29)Gast schrieb:  "Nunmehr würde ich gern in Vollzeit 39 Stunden arbeiten. Kann mir der AG dies versagen aufgrund des  Arbeitsvertrages mit 33 Stunden, da ich dort ja nie mit 39 Stunden eingestellt wurde"
Arbeitsvertraglich besteht nur Anspruch auf die 33 h/Woche ab 1.3.2025 und bis dahin auf 35h/Woche.

Zu beachten ist § 9 TzBfG. Aber das liest sich besser als was man daraus tatsächlich an Ansprüchen ableiten kann. Trotzdem ist es sinnvoll entsprechend aktiv zu werden und daneben sich auf Vollzeitstellen oder Stellenanteile zu bewerben mit denen man Vollzeit erreicht.

Natürlich ist es auch sinnvoll das Gespräch mit dem Vorgesetzen zu suchen. Vielleicht auch Personal- oder Betriebsrat anzusprechen wie die Praxis beim Arbeitgeber/der Behörde ist.


Vielen Dank für die Antwort.


Die Erhöhung von 33 auf 35 Stunden war auch ohne Problem möglich. Im damaligen Vorstellungsgespräch hatte ich schon kundgetan, dass ich wieder 39 Stunden arbeiten mochte, sobald es familiär geht. Dort wurde dann gesagt, " hoch geht immer, runter ist eher schwieriger ".

Die Vorgesetzten stehen hinter mir und würden es begrüßen, wenn ich auf Vollzeit erhöhe. Bezüglich offener Stellenanteile werde ich am nochmal die Referatsleitung befragen.

Habe nun bei der Personalstelle nachgefragt, wie lange die Bearbeitung dauern würde und da kam direkt die Frage, ob ich überhaupt einen Vollzeitarbeitsvertrag hatte. Das habe ich dann natürlich verneint und seitdem grübel ich, ob ich jetzt den Rest meines Arbeitslebens in der Teilzeitfalle hänge.
Zitieren
#4

Stellen sind für Arbeitnehmer irrelevant.
Zitieren
#5

(26.09.2023, 12:15)Gast schrieb:  Stellen sind für Arbeitnehmer irrelevant.

Aber öffentliche Arbeitgeber dürfen Dauerverträge nur mit einer haushaltsmäßigen Ermächtigung schließen. Dies ist im Regelfall die entsprechende Stelle im Stellenplan.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Stundenanzahl gleiche Tätigkeit, Vollzeit/ Teilzeit
- Erst Minijob, dann Vollzeit. Was ist mit Probezeit und Kündigungsschutz?
- Sachbearbeiterin Zulassungsstelle Rüsselsheim Arbeitszeiten Vollzeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers