Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
#1

Hallo,
ich bin stellvertretender Teamleiter und muss bereits seit mehreren Wochen unseren Teamleiter (krankheitsbedingt) ersetzen.
Ich bin in der E10 Stufe 3 der Teamleiter in E11 Stufe 5.

Ich bekomme jetzt nachträglich die Zahlung bzgl. der höherwertigen Tätigkeit.
Ist es richtig, dass ich hier nur die Differenz zwischen E10 Stufe 3 und E11 Stufe 3 bekomme?

Freue mich auf eure Antworten und evtl. Tipps und Tricks.

Danke!
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#2

Welcher Tarifvertrag? Wahrscheinlich ist es so geregelt: Die Zulage bemisst sich nach der Stufe die sich bei dauerhafter Übertragung ergeben würde. Stufe 3 ist da zutreffend.
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#3

TV-L
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#4

Dann passt alles so.
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#5

Und wenn Sie es verstehen wollen, einfach mal den § 14 und den § 17 Absatz 4 TV-L durchlesen. C060
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