Voraussetzungen für EG8
#1

Guten Morgen,
vielleicht kann hier jemand behilflich sein bzw.einen Tipp geben.
Wo finde ich Informationen darüber welche Tätigkeiten eine EG 8 im Bereich Ordnungsamt rechtfertigen?
Genügt es schon Bescheide zu erstellen u.a.auch Widersprüche zu bearbeiten? 
Ich bin noch nicht wirklich auf hilfreiches Material gestoßen. Vielen Dank.
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#2

E8 ergibt sich aus einer Mischung von Arbeitsvorgänge mit Tätigkeiten für die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sind und Tätigkeiten wo zusätzlich auch noch selbstständige Leistungen (sL) erforderlich sind.

Die Abstufung E6 (Anteil Arbeitsvorgänge mit sL <20%), E7 (20% bis <1/3), E8 (1/3 bis <50% ) und E9a (ab 50%).

Es braucht also Arbeitsvorgänge und Zeitanteile. Widerspruchsbearbeitung wird meist die Hürde sL nehmen. Bei Bescheiden kommt es auf den Inhalt der Bescheide an und wie der Arbeitsvorgang abgrenzbar ist.
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