06.09.2018, 11:35
Hallo zusammen,
es geht um die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m §238 I S 1 AO.
Wir haben jetzt ein Schreiben von einem Unternehmen erhalten, mit der Bitte, den Bescheid bezüglich der Verzinsung mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.
Da ich hier im Steueramt Einzelkämpfer bin und erst seit dem 01.08.18 ins Steueramt eingestiegen bin, möchte ich mich einfach hier absichern.
Was muss in so einem Vorläufigkeitsvermerk enthalten sein ? Hab ihr vielleicht eine Musterformulierung für mich ?
Ich möchte auch nicht schon wieder in einer der umliegenden Gemeinden anrufen und fragen. Da ich kaum Einarbeitung hatte, musste ich dort schon des Öfteren nachfragen...
Ich danke euch für eure Hilfe
es geht um die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m §238 I S 1 AO.
Wir haben jetzt ein Schreiben von einem Unternehmen erhalten, mit der Bitte, den Bescheid bezüglich der Verzinsung mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.
Da ich hier im Steueramt Einzelkämpfer bin und erst seit dem 01.08.18 ins Steueramt eingestiegen bin, möchte ich mich einfach hier absichern.
Was muss in so einem Vorläufigkeitsvermerk enthalten sein ? Hab ihr vielleicht eine Musterformulierung für mich ?
Ich möchte auch nicht schon wieder in einer der umliegenden Gemeinden anrufen und fragen. Da ich kaum Einarbeitung hatte, musste ich dort schon des Öfteren nachfragen...
Ich danke euch für eure Hilfe