Vorzeitige Beendigung einer Abordnung
#1

Kann der Dienstherr eine Abordnung vorzeitig beenden?
Ich bin an eine Schule abgeordnet, aber der Schulleiter möchte die Abordnung vorzeitig beenden. Darf er das? Kann ich Widerspruch gegen die vorzeitige Beendigung der Abordnung einlegen?
Ich möchte das Schuljahr an der Schule, an der ich abgeordnet bin, zu Ende unterrichten. Danach hoffe ich auf eine Versetzung weg von meiner Stammschule. Kann ich darauf bestehen, bis Schuljahresende zu unterrichten, bis die Abordnung ordnungsgemäß ausläuft?
Besten Dank für einen Rat.
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#2

"Kann der Dienstherr eine Abordnung vorzeitig beenden?"
Ja. Allerdings braucht er dazu hinreichende Gründe und der betroffene Beamte ist vorher anzuhören und bei der Abwägung müssen die Interessen des Beamten berücksichtigt werden.
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