20.12.2021, 22:04
Guten Tag,
Ich hoffe hier eine Antwort zu finden. Ist es möglich die Ausbildungsstätte (JVA) zu wechseln egal ob mit Einigung des Ausbilders oder mit der sogenannten kalten Übernahme? Da ich momentan in dieser JVA nicht gerade glücklich bin (wegen mangelndes Interesses mir etwas beizubringen).
Ich hoffe hier eine Antwort zu finden. Ist es möglich die Ausbildungsstätte (JVA) zu wechseln egal ob mit Einigung des Ausbilders oder mit der sogenannten kalten Übernahme? Da ich momentan in dieser JVA nicht gerade glücklich bin (wegen mangelndes Interesses mir etwas beizubringen).