Kann die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.800 Euro gem. jüngstem TV-L Abschluss vom 09.12.23 bereits mit dem Dezembergehalt 2023 (hier zum Monatsende) an TV-L Beschäftigte (hier in NRW) ausgezahlt werden? Oder muss auch hierfür die Erklärungsfrist bis 19.01.24 abgewartet werden, so dass die Zahlung erst im Januar 2024 rückwirkend für Dezember 2023 erfolgen kann?
Die Erklärfrist gilt nicht für den Tarifvertrag zum Inflationsausgleich. Ob der Arbeitgeber es schafft, die Zahlung so kurzfristig umzusetzen, muss man abwarten.
Man sollte sich wohl auf eine Auszahlung im März 2024 einstellen.
Der Tarifvertrag regelt, dass die Zahlung zum "frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt wird". Das lässt dem Arbeitgeber die Zeit, die er braucht, die Zahlung vornehmen zu können.
TV-L §24 - Sonderzahlungen nicht mit kommender Auszahlung sondern erst mit darauffolgendem Gehalt
Denn:
Regelungen des TV-L gelten nur, wenn diese im TV Inflationsausgleich für entsprechend anwendbar erklärt wurden, wie z. B. § 24 Abs. 2 TV-L.
Also ich finde es ziemlich beschämend, dass von alles Seiten propagiert wird, dass die IP noch im Dezember ausgezahlt werden soll. Nun müssen wir bis April 24 auch darauf warten. Man, die Leute brauchen jetzt Geld. Es ist einfach nur Armutszeugnis wie die Länder auf die AN sch****. Denn sollen die gleich sagen April 24. Und dazu kommt noch die miese Erhöhung, die wir erst 11/24 bekommen. Es ist alles so dermaßen lächerlich.