19.08.2020, 13:33
Hallo,
wir haben ein Fall der Grundstücksberäumung, welcher zwischenzeitlich rechtlich entschieden wurde.
Nun liegen einserseits Anwaltsrechnungen andererseits aber auch Entsorgungsrechnungen für die Grundstücksberäumung vor.
Unabhänig von der Tatsache, dass diese Rechnungen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden sollen, müssen sie ja erstmal verauslagt werden.
Da die RA- und Gerichtskosten im Produkt Zentrale Dienste gebucht werden, besteht nunmehr die Ansicht, dass die Kosten für die Beräumung und Entsorgung ebenfalls in diesem Produkt gebucht werden sollen.
Es ist für mich nicht schlüssig, dass Entsordnungs- und Beräumungskosten den Gerichtskosten zuzuordnen sind nur weil sie aus einem Urteil heraus entstanden sind.
Ich möchte daher die Frage in die Runde stellen, wie ihr das seht.
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Sanfram
wir haben ein Fall der Grundstücksberäumung, welcher zwischenzeitlich rechtlich entschieden wurde.
Nun liegen einserseits Anwaltsrechnungen andererseits aber auch Entsorgungsrechnungen für die Grundstücksberäumung vor.
Unabhänig von der Tatsache, dass diese Rechnungen dem Verursacher in Rechnung gestellt werden sollen, müssen sie ja erstmal verauslagt werden.
Da die RA- und Gerichtskosten im Produkt Zentrale Dienste gebucht werden, besteht nunmehr die Ansicht, dass die Kosten für die Beräumung und Entsorgung ebenfalls in diesem Produkt gebucht werden sollen.
Es ist für mich nicht schlüssig, dass Entsordnungs- und Beräumungskosten den Gerichtskosten zuzuordnen sind nur weil sie aus einem Urteil heraus entstanden sind.
Ich möchte daher die Frage in die Runde stellen, wie ihr das seht.
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Sanfram