Welche Eingruppierung?
#1

Hallo zusammen,
wir sind drei Mädels aus dem öffentlichen Dienst und haben einen Tarifvertrag über TVöD VKA.
Eingruppiert sind wir mit Entgeltgruppe 4 Stufe 2 (mit Aufstockung zur Entgeltgruppe 8).
Wir sind in letzter Zeit etwas skeptisch geworden, wie wir eingruppiert sind, da wir drei eine abgeschlossene drei-jährige Ausbildung haben (gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekauffrau und Kauffrau für Bürokommunikation).
Laut der Eingruppierungen im Internet steht, dass man mindestens Entgeltgruppe 5 haben muss, wenn man eine dreijährige anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat und das haben wir schließlich.
Eine Bekannte von uns ist auch in der gleichen Kommune angestellt, nur anderer Arbeitsbereich, hat aber auch Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt und hat später angefangen als wir und wurde mit Entgeltgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert.
Des Weiteren müssen wir zusätzlich auch noch den Angestelltenlehrgang 1 für drei Jahre absolvieren. Quasi eine komplett neue Ausbildung ist das. Dafür haben wir unsere Aufstockung, aber ist das wirklich nötig?
Viele Fächer überschneiden sich mit denen, die wir in der Ausbildung auch hatten.
Kann uns da jemand eine genauere Information kurzfristig zukommen lassen?
Lieben Gruß Lara K.
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#2

"Laut der Eingruppierungen im Internet steht, dass man mindestens Entgeltgruppe 5 haben muss, wenn man eine dreijährige anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat und das haben wir schließlich."

Entscheidend sind aber nicht irgendwelche Darstellungen im Internet sondern der Tarifvertrag. Dort steht Ausbildung und entsprechende Tätigkeit. Eine Verwaltungstätigkeit in der E8 ist in der Regel keine entsprechende Tätigkeit der genannten Ausbildungen.

Soweit im entsprechenden Bundesland die Prüfungspflicht gilt ist das Vorgehen des Arbeitgebers -auf der Basis der gelieferten Informationen- nicht zu beanstanden.
Hinsichtlich der Kollegin in der E6 wäre zu schauen was dort anders ist. Aber selbst wenn nicht würde daraus kein Anspruch auf eine andere Eingruppierung erwachsen.
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