03.07.2024, 17:37
Hallo,
Bei uns ist ein Teil der Mitarbeitenden unter zwei öffentlichen Trägern angestellt. Dies läuft unter der Benennung Gemeindeverwaltungsverband. Die Dienstaufsicht ist klar geregelt, diese liegt bei einem öffentlichen Träger. Bei der letzten Personalratswahl konnten nicht alle betroffenen Mitarbeitenden wählen, da hier nicht klar ist, welcher Personalrat zuständig ist. Ein anderer Teil, welche ebenfalls unter dem GVV angestellt ist, hat die Wahlunterlagen von einem Träger bekommen. Ebenfalls wollte sich ein Mitarbeitender zur Wahl stellen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Hier war die Aussage, dass es einen gesonderten Personalrat für diese Mitarbeiter geben müsse. Ich verstehe nun nicht, warum ein Teil der Betroffenen wählen konnte und ein anderer Teil nicht. Die Arbeitsstellen befinden sich von allen Betroffenen in der selben Gemeinde.
Gibt es hier ähnliche Konstellation? Wie wurde es dort geregelt?
Danke im Voraus für eventuellen Gedankenaustausch.
Bei uns ist ein Teil der Mitarbeitenden unter zwei öffentlichen Trägern angestellt. Dies läuft unter der Benennung Gemeindeverwaltungsverband. Die Dienstaufsicht ist klar geregelt, diese liegt bei einem öffentlichen Träger. Bei der letzten Personalratswahl konnten nicht alle betroffenen Mitarbeitenden wählen, da hier nicht klar ist, welcher Personalrat zuständig ist. Ein anderer Teil, welche ebenfalls unter dem GVV angestellt ist, hat die Wahlunterlagen von einem Träger bekommen. Ebenfalls wollte sich ein Mitarbeitender zur Wahl stellen. Dies wurde jedoch abgelehnt. Hier war die Aussage, dass es einen gesonderten Personalrat für diese Mitarbeiter geben müsse. Ich verstehe nun nicht, warum ein Teil der Betroffenen wählen konnte und ein anderer Teil nicht. Die Arbeitsstellen befinden sich von allen Betroffenen in der selben Gemeinde.
Gibt es hier ähnliche Konstellation? Wie wurde es dort geregelt?
Danke im Voraus für eventuellen Gedankenaustausch.