Werbung aktivieren?
#1

Hallo,
ich habe jetzt das Internet durchsucht, aber hätte gerne noch einmal Praxis-Ratschläge.

1.
Wir haben eine Werbeplane angeschafft (AHK ca. 1.800 Euro), diese ist an eine Mauer angebracht worden und kann aber auch wieder jederzeit abgemacht werden. - Ist im Moment aber nicht geplant.
Das Internet sagt, dies ist Aufwand. Die Werbeplane steht ja nicht in Zusammenhang mit einem Anlagegut.
Unser Vorschlag: Aufwand

2.
Flyer, Plakate und sonstige Anzeigen zu einer bald eröffnenden Ausstellung, gehören zu den AHK der zu bilanzierenden Ausstellung?
Die Werbung steht ja in Zusammenhang mit dieser. 
Unser Vorschlag: Investiv als AHK der Ausstellung


Dankeschön für eure Rückmeldungen
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#2

zu 1.) Die Werbeplane ist ein selbständig nutzbares Anlagegut! Daher fraglos investiv und zu aktivieren, inkl. Spannmaterialien etc. Sicherlich mit einer kurzen Nutzungsdauer von 3-4 Jahren.
zu 2) Aufwand, in Nds. unter Kto 4271. Der Sachverhalt ist eigenartig geschildert, ich vermute mit Ausstellung sind Ausstellungsgegenstände gemeint.

Fazit aus Nds.: Jeweils genau entgegen Eurer Vorschläge handeln :-).

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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