Gestern, 11:13
Hallo,
ich finde keine gesetzliche Vorschrift, aus der hervorgeht, wie lange man vor einem Wahlsonntag die Briefwahl machen darf.
Allerdings kenne ich es aus unserer Großstadt mit ca. 200k EW, dass man entsprechendes Personal sechs Wochen vorher eingestellt hat und die Briefwahl vier Wochen vorher möglich war.
Gibt es tatsächlich keine Vorschrift, wie viel früher vor einem Wahlsonntag die Briefwahl möglich sein muss?
Mal angenommen, die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt, sind auch da wieder vier Wochen früher möglich oder werden es eher sogar nur zwei Wochen oder, da man wohl aktuell davon ausgeht, dass die Briefwähler noch mehr werden, verlängert man die Briefwahlzeit auf ganze sechs Wochen früher?
Wie seht ihr das und wie ist da so die rechtliche Lage?
Dankeschön.
LG
ich finde keine gesetzliche Vorschrift, aus der hervorgeht, wie lange man vor einem Wahlsonntag die Briefwahl machen darf.
Allerdings kenne ich es aus unserer Großstadt mit ca. 200k EW, dass man entsprechendes Personal sechs Wochen vorher eingestellt hat und die Briefwahl vier Wochen vorher möglich war.
Gibt es tatsächlich keine Vorschrift, wie viel früher vor einem Wahlsonntag die Briefwahl möglich sein muss?
Mal angenommen, die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt, sind auch da wieder vier Wochen früher möglich oder werden es eher sogar nur zwei Wochen oder, da man wohl aktuell davon ausgeht, dass die Briefwähler noch mehr werden, verlängert man die Briefwahlzeit auf ganze sechs Wochen früher?
Wie seht ihr das und wie ist da so die rechtliche Lage?
Dankeschön.
LG