Wie lange darf Arbeitgeber mit Zeugnisausstellung warten?
#1

Ich bin zur Zeit in einer ziemlich blöden Situation. Seit 01.04. bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Die Kollegen sind eigentlich auch ganz nett, die Stimmung im Team ist auch o.k und die Aufgaben interessant. Da ich mich allerdings irgendwie nie richtig wohl gefühlt habe und es mir gesundheitlich in den letzten Monaten immer schlechter ging, hab ich mich entschieden ein Angebot meines ehemaligen Arbeitgebers anzunehmen. Ab 01.11. kann ich dort wieder anfangen.
Die letzten drei Wochen war ich durch Fortbildungen nicht auf der Arbeit. Genau im dieser Zeit kamen der Vertrag. Heute war ich in der Personalabteilung und hab gekündigt. Mit meiner Vorgesetzten konnte ich noch reden, da sie noch 2 Wochen Urlaub hat. Mit dem Stellvertreter hab ich gesprochen und er war natürlich nicht begeistert.
Meine 18 Tage Resturlaub(mit Schwerbehinderung) und den Großteil meiner Überstunden soll er mir lt. Personalabteilung gewähren, so dass morgen mein letzter Tag ist.
Allerdings sagt er, dass er die notwendigen Daten frühestens im November an die Personalabteilung weiterleiten kann. Laut der Personalabteilung schaffen die es dann erst im neuen Jahr mir das Zeugnis zuzuschicken, da sie so überlastet und am Jahresende so viel zu tun sei.
Ich versteh ja, dass die Situation echt blöd ist, aber muss ich wirklich so lange auf ein Zeugnis warten? Meine Personalsachbearbeiterin sagt, dass ich mir das Zeugnis am 30.10. abholen könnte, wenn sie die Daten bis 18.10. bekommen würde.
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#2

Grundsätzlich besteht Anspruch auf das Zeugnis zum Termin des Endes des Arbeitsverhältnisses. Daneben besteht ggf. Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis am Kündigung.

Die Durchsetzung ist aber schwierig und kostet ggf. soviel Zeit, dass man das Zeugnis auch nicht eher erhält. weshalb benötigst du das Zeugnis unbedingt schon jetzt. Soweit aus der Verzögerung Schaden entsteht könnte eventuell ein Schadensersatzanspruch bestehen.
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#3

Hallo,

danke für die Antwort. Ich benötige das Zeugnis nicht jetzt sofort, aber eben mit Ausscheiden zum 31.10. Im November startet ein Weiterbildungslehrgang, an dem ich teilnehmen soll und dafür, muss ich eine gewisse Berufserfahrung bzw. bestimmte Tätigkeiten nachweisen, damit ich daran teilnehmen bzw. diesen verkürzen kann. Ohne das Zeugnis, kann ich halt die Tätigkeiten aus dem letzten halben Jahr nicht nachweisen und dadurch müsste ich an mehr Teilen der Weiterbildung teilnehmen, so dass diese mehrere Monate länger dauern würde. Wie lange genau, konnte die Personalabteilung noch nicht in Erfahrung bringen. Schlimmstenfalls können mir kaum Vorleistungen anerkannt werden oder ich werde erst im nächsten Jahr zu gelassen. Ich Beschäftigungszeit könnte ich evtl. noch über die Gehaltsabrechnung oder über eine Bescheinigung meines jetzigen AG nachweisen, dass ist noch in der Klärung.
Als vorläufiges Zeugnis könnte meine Personalsachbearbeiterin wohl auch nur ein einfaches und kein qualifiziertes ausstellen, da ihr dafür auch die Daten fehlen. Eine richtige Tätigkeitsbeschreibung fehlt noch für fast jeden in unserem Amt, da sich die Zuständigkeiten iim Laufe der letzten Jahre immer wieder geändert haben. Leider wurden die Beschreibungen nicht angepasst und sind so allegmein formuliert, dass eigentlich fast jeder das Gleiche macht. Außerdem fehlen auch Aufgaben.
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#4

Hallo, wie viele Jahre nach dem Dienstende kann man Dienstzeugnis verlangen?
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#5

Dienstzeugnisse ist ein Begriff aus dem Beamtenbereich. Der Bereich des Forums wo die Frage eingestellt wurde bezieht sich auf Tarifbeschäftigte. Um was geht es nun wirklich?
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