Eine Kollegin kommt nach einem Jahr Elternzeit zurück an ihren Arbeitsplatz und besteht auf die vorher geltende Regelung eines bestimmten freien Tages bei einer 4- Tage- Arbeitswoche. Im Arbeitsvertrag ist die Festschreibung auf einen bestimmten Tag nicht enthalten. In dem Vertretungsjahr haben sich betriebliche Abläufe geändert, die nunmehr einen anderen freien Tag als bisher vorsehen. Inwieweit ist ihre Forderung berechtigt, wenn sie vorher 3 Jahre nach der alten Regelung gearbeitet hat? Danke für eine Antwort!
Es kommt auf die Details der damaligen Regelung und der damaligen Absprachen an. Sie hatte einen unbefristeten Teilzeitvertrag, der nun wieder im früheren Umfang fortgesetzt wird?
Soweit ein Anspruch auf die Lage der Arbeitstage besteht (was nach dem bisherigen Informationen eher unwahrscheinlich ist), wäre ggf. zu prüfen, ob die Lage der Arbeitszeit an einem anderen Arbeitsplatz beim Arbeitgeben zu gewährleisten ist.
Auch spielt eine Rolle, ob die Lage der Arbeitszeit realisierbar ist.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag/ Arbeitsplatz in einem Familienzentrum ( §16 SGB VIII). Es haben sich neue Bedarfe ergeben, auf die der Träger während der Vertretung mit veränderten Angeboten reagiert hat. Diese Angebote werden gut nachgefragt, es bestehen keine Möglichkeiten der Verschiebung auf einen anderen Wochentag (Raumkapazität). Sie wird die veränderte Arbeitszeit wohl aktzeptieren müssen, da es keine verbindlichen Absprachen/ Regelungen zum freien Tag gab, oder?