Zahlung Inflationsgeld freier Kita-Träger
#1

Wir sind ein kleiner freier Kita-Träger. Wir zahlen adäquat TVÖD. Auch ist der TVÖD unsere Rechtsgrundlage. Ist demnach auch die Zahlung des Inflationsgeldes eindeutig - nämlich wir zahlen? Wir wollen - sind jedoch dadurch von der Zahlung der Stadt an uns abhängig (Nachtragshaushalt). Muss die Stadt den Zuschuss zahlen?
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#2

Hinsichtlich des Anspruchs der Beschäftigten kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Arbeitsvertrages an. Hinsichtlich der Ansprüche gegenüber der Stadt kommt es auf die genaue Ausgestaltung der Vereinbarungen mit der Stadt an.
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#3

In unserem Arbeitsvertrag steht wird entlohnt nach TVÖD.
Die Coronaprämie wurde auch zu 100% gezahlt. 
Welche Formulierung muss bestehen, damit der Anspruch besteht?
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#4

Eindeutig wäre sowas in der Art:

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) und den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des VKA jeweils geltenden Fassung.

Bei wird entlohnt nach TVöD muss man es auslegen. Dafür braucht man schon den genauen Wortlaut und ggf. ist es dann nicht eindeutig.
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#5

Danke.
Ich hatte Kontakt mit unserer Anwältin. Diese meint, wenn seit Jahren die Entlohnung und alles andere, wie Urlaub, Krank, Sonderzahlungen, … alles … WB nach TVÖD konform ohne Abweichungen (und es allen bekannt ist, das so verfahren wird) arbeitsrechtlich gehandelt wird, der AV klar benennt, das der TVÖD zum Einsatz kommt, dann ist es keine „freie“ Entscheidung, dann ist es bindend. … auch in diesem Fall.
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