Zeitausgleich bei Nachtarbeit
#1

Muss der Arbeitgeber Angestellte informieren, dass ihnen laut TVöD ein Zeitzuschlag von 20 % ab 21.00 Uhr zusteht?

Ich arbeite im Sitzungsdienst und habe am 22. Dezember erfahren, dass dieser Zeitzuschlag gewährt werden muss und im März 2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss angemahnt wurde, die Bezahlung müsse TVöD-gerecht erfolgen. Umgesetzt wurde dies nicht, aber unser Geschäftsführer hat sich diese Zeitzuschläge anweisen lassen, ohne alle anderen Mitarbeiter zu informieren.
Habe ich irgendwie die Möglichkeit, diese Zeitzuschläge über die Verjährungsfrist von 6 Monaten hinaus nachzufordern?
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#2

Beides mal: nein.
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#3

"Muss der Arbeitgeber Angestellte informieren, dass ihnen laut TVöD ein Zeitzuschlag von 20 % ab 21.00 Uhr zusteht?"
Ja, dadurch das der Tarifvertrag zur Einsichtnahme zur Verfügung stellt.

"Habe ich irgendwie die Möglichkeit, diese Zeitzuschläge über die Verjährungsfrist von 6 Monaten hinaus nachzufordern?"
Fordern kann man. Aber es besteht kein Anspruch.
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