24.11.2021, 12:55
Hallo,
in einer Leitstelle arbeiten die Kollegen im Schichtsystem. Aus unerklärlichen Gründen haben einige Kollegen (wohl unverschuldet aufgrund Fehlplanung sicherlich) Minusstunden. Nun kommt die Frage auf, wie verhält sich die Vergütung von "Überstunden" bei bestehenden Minusstunden?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Kollegen die Minusstunden zunächst erst einmal abbauen müssen, da dies vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist. Jedoch fehlt mir - ich bin neu im ÖD - die richtige Grundlage/Begründung.
Kann mir hier jemand einen Tipp bzw. die rechtliche Grundlage benennen? Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
in einer Leitstelle arbeiten die Kollegen im Schichtsystem. Aus unerklärlichen Gründen haben einige Kollegen (wohl unverschuldet aufgrund Fehlplanung sicherlich) Minusstunden. Nun kommt die Frage auf, wie verhält sich die Vergütung von "Überstunden" bei bestehenden Minusstunden?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die Kollegen die Minusstunden zunächst erst einmal abbauen müssen, da dies vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist. Jedoch fehlt mir - ich bin neu im ÖD - die richtige Grundlage/Begründung.
Kann mir hier jemand einen Tipp bzw. die rechtliche Grundlage benennen? Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße