22.07.2015, 22:44
Guten Abend,
ich arbeite seit 1 Jahr in einer kleinen Kommune und bin in EG 6 eingruppiert.
Zu meinen Aufgaben (Bauamt) zählen das erstellen von Bescheiden, Rechnungen und einige "einfache Tätigkeiten".
Nach langem überlegen bin ich mittlerweile der Meinung, dass die Eingruppierung zu niedrig ist.
Ist es richtig, dass es für Angestellte die Entgeltgruppe 7 nicht gibt?
Muss ich für den Fall, das EG 8 nicht gerechtfertigt ist in meiner jetzigen bleiben oder gibt es irgendeine Zwischenstufe im Sinne von Zulagen etc.?
Wie kann ich herausfinden (lassen) ob mir eine höhere Bezahlung zusteht?
Zur weiteren Info - eine Stellenbeschreibung oder ähnliches gibt es für diese Stelle nicht. Die Aufgaben sind lediglich im Geschäftsverteilungsplan festgehalten und ggf. nicht aufgeführte Arbeiten werden vom Vorgesetzten zugeteilt.
Ich verbleibe mit Dank und besten Grüßen
Renate B.
ich arbeite seit 1 Jahr in einer kleinen Kommune und bin in EG 6 eingruppiert.
Zu meinen Aufgaben (Bauamt) zählen das erstellen von Bescheiden, Rechnungen und einige "einfache Tätigkeiten".
Nach langem überlegen bin ich mittlerweile der Meinung, dass die Eingruppierung zu niedrig ist.
Ist es richtig, dass es für Angestellte die Entgeltgruppe 7 nicht gibt?
Muss ich für den Fall, das EG 8 nicht gerechtfertigt ist in meiner jetzigen bleiben oder gibt es irgendeine Zwischenstufe im Sinne von Zulagen etc.?
Wie kann ich herausfinden (lassen) ob mir eine höhere Bezahlung zusteht?
Zur weiteren Info - eine Stellenbeschreibung oder ähnliches gibt es für diese Stelle nicht. Die Aufgaben sind lediglich im Geschäftsverteilungsplan festgehalten und ggf. nicht aufgeführte Arbeiten werden vom Vorgesetzten zugeteilt.
Ich verbleibe mit Dank und besten Grüßen
Renate B.