Zu niedrig eingruppiert!
#1

Guten Abend,
ich arbeite seit 1 Jahr in einer kleinen Kommune und bin in EG 6 eingruppiert.
Zu meinen Aufgaben (Bauamt) zählen das erstellen von Bescheiden, Rechnungen und einige "einfache Tätigkeiten".
Nach langem überlegen bin ich mittlerweile der Meinung, dass die Eingruppierung zu niedrig ist.

Ist es richtig, dass es für Angestellte die Entgeltgruppe 7 nicht gibt?

Muss ich für den Fall, das EG 8 nicht gerechtfertigt ist in meiner jetzigen bleiben oder gibt es irgendeine Zwischenstufe im Sinne von Zulagen etc.?

Wie kann ich herausfinden (lassen) ob mir eine höhere Bezahlung zusteht?


Zur weiteren Info - eine Stellenbeschreibung oder ähnliches gibt es für diese Stelle nicht. Die Aufgaben sind lediglich im Geschäftsverteilungsplan festgehalten und ggf. nicht aufgeführte Arbeiten werden vom Vorgesetzten zugeteilt.


Ich verbleibe mit Dank und besten Grüßen

Renate B.
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#2

Durch den TVöD wurden die alten BAT und BMTG abgelöst. In die Entgeltgruppe 7 wurden Arbeiter der Lohngruppe 7a u.ä. übergeleitet. Angestellte der Vergütungsgruppe VIb wurden nach EG 6, Angestellte mit Vergütungsgruppe Vc wurden nach EG 8 übergeleitet. Für "ehemalige Angestellte" kann es daher keine EG 7 geben.

Eine Höhergruppierung ohne bestehende Stellenbeschreibung/-bewertung ist schwierig. Hier hängt es vom Arbeitgeber ab, ob er diese vornimmt. Einen eventueller Rechtsanspruch kann nur durch eine bestehende Stellenbewertung abgeleitet werden.
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#3

014
das mit der EG 7 ist ja schon richtig erläutert worden.
Eine Eingruppierung ohne Stellenbeschreibung geht nicht und ein Geschäftsverteilungsplan dürfte selbst in einer kleinen Kommune nicht die Stellenbeschreibung und sachgerechte Bewertung ersetzen.
Insofern eine Höhergruppierung beantragen (mit Hilfe des PR oder Gewerkschaft), dann muss die Verwaltung reagieren. Das ist nicht "guter Wille" oder in Abhängigkeit der Arbeitgeber zu verstehen. Du hast Anspruch auf eine Bezahlung die deinen Aufgaben entspricht .... D020

Gruß Pumukel
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#4

Bedenke aber, daß ein Antrag auf Stellenbewertung auch was bringen kann, was Du nicht willst.

Wäre nicht das erste Mal, daß eine Stelle runtergestuft wird.
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