Zuschläge Überwachung fließender Verkehr
#1

Kann mir jemand sagen welche Zuschläge es eventuell für die Überwachung des fließenden Verkehrs ( Blitzer ) gibt ? 

Arbeitszeit ist stellenweise bis 22:30 da müsste bedingt spätzuschlag anfallen oder ? 

Wochenweise spät und früh im Wechsel zählt das als Wechselschicht wenn es immer ne ganze Woche ist ? 

Erschwerniszuschlag. Wäre dies zutreffend ? 

Gibt es irgendwie Spesen oder sonst was ? 

Ich bin komplett neu im öD deswegen für jede Hilfe dankbar
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