19.03.2024, 21:49
Stimmt die folgende Aussage:
Angestellte Personalratsmitglieder müssen sich um alle Angelegenheiten aller Beschäftigten kümmern, auch die der Beamten.
Aber verbeamtete Personalratsmitglieder müssen sich nicht um die Angelegenheiten der Angestellten kümmern, können dies aber tun.
Angestellte Personalratsmitglieder müssen sich um alle Angelegenheiten aller Beschäftigten kümmern, auch die der Beamten.
Aber verbeamtete Personalratsmitglieder müssen sich nicht um die Angelegenheiten der Angestellten kümmern, können dies aber tun.