18.03.2015, 15:55
Meine Kollegin hat zwei Teilzeitstellen im ÖD (beide beim Land NRW, aber unterschiedliche Ämter). Nun musste sie an einer Stelle zu einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme, die aber auf die Arbeitszeit der anderen Stelle traf. Muss sie die Arbeitszeit nacharbeiten? Wie ist das generell, wenn man sich den Zeitpunkt einer Fortbildungsmaßnahme nicht aussuchen kann?