04.04.2024, 15:05
Hallo zusammen,
wir überarbeiten unsere Erschwerniszuschläge, dabei sind Fragen aufgetaucht:
Beim Auslegen von Rattenködern schreiben wir bis jetzt den Erschwerniszuschlag 117 (4D51). Nun sind wir der Meinung, dass für das Heben des Kanaldeckels um den Rattenköder auszulegen ein weiterer Zuschlag und zwar 115 (4D41) zusätzlich in Frage kommt. Zwei Zuschläge dürfen für einen Arbeitsgang nicht gleichzeitig geschrieben werden.
Wie ist das bei Euch geregelt?
Beim Zuschlag 147 b (4F31) sind wir der Meinung, dass hier noch ein Verkehrsgefahrenzuschlag in vielen Fällen dazu kommt, da viele Tiere überfahren werden.
Darf bei einer Fallpauschale ein Verkehrsgefahrenzuschlag dazu geschrieben werden?
wir überarbeiten unsere Erschwerniszuschläge, dabei sind Fragen aufgetaucht:
Beim Auslegen von Rattenködern schreiben wir bis jetzt den Erschwerniszuschlag 117 (4D51). Nun sind wir der Meinung, dass für das Heben des Kanaldeckels um den Rattenköder auszulegen ein weiterer Zuschlag und zwar 115 (4D41) zusätzlich in Frage kommt. Zwei Zuschläge dürfen für einen Arbeitsgang nicht gleichzeitig geschrieben werden.
Wie ist das bei Euch geregelt?
Beim Zuschlag 147 b (4F31) sind wir der Meinung, dass hier noch ein Verkehrsgefahrenzuschlag in vielen Fällen dazu kommt, da viele Tiere überfahren werden.
Darf bei einer Fallpauschale ein Verkehrsgefahrenzuschlag dazu geschrieben werden?