E 1 TV-L

E 1 (auch: EG 1) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 01.11.2024 - 31.01.2025 für Beschäftigte der Länder
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
-- Neu-Einstellung nach 4 Jahren in Stufe 2 nach 4 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
2.294 2.325 2.362 2.399 2.490

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 1 TV-L (m/w/d): Eingruppierung Entgeltgruppe 1 TV-L gemäß Entgeltordnung:

hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst: Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 10)
Protokollerklärung Nr 10:
Einfachste Tätigkeiten üben z. B. aus - Essens- und Getränkeausgeber, - Garderobenpersonal, - Beschäftigte, die spülen, Gemüse putzen oder sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich ausüben, - Reiniger in Außenbereichen wie Höfen, Wegen, Grünanlagen, Parks, - Wärter von Bedürfnisanstalten, - Servierer, Hausarbeiter und - Hausgehilfen. Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung

Weitere Informationen und Tipps:




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