E 8 TV-L
E 8 (auch: EG 8) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
3.046 | 3.373 | 3.500 | 3.620 | 3.752 | 3.834 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 8 TV-L (m/w/d):
- Assistent des Präsidenten an der Hochschule
- Bankkauffrau/-mann
- Bautechniker
- Bürokauffrau/-mann
- Büromanager
- Einsatzassistent beim Führungs- und Lagezentrum der Polizei
- Fachangestellter für Bürokommunikation
- Fachinformatiker
- Justizfachangestellter
- Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement
- Kfz-Meister
- Mess- und Regeltechniker
- Notarfachangestellter
- Notfallsanitäter im Polizeiärztlichen Dienst / PÄD
- Personalsachbearbeiter
- Rechtsanwaltsfachangestellter
- Regierungsbeschäftigter als Sachbearbeiter für Reisekosten
- Sachbearbeitung Forderungsmanagement
- Sachbearbeiter Wohnraumförderung, Gutachterausschuss
- Seminar- und Kursmanager in der Erwachsenenbildung an der VHS
- Tarifbeschäftigter in der Einsatzassistenz der Polizei
- Technischer Sachbearbeiter in der Stadtentwässerung
- Veranstaltungskauffrau / Veranstaltungskaufmann
- Verwaltungsangestellter
- Verwaltungsfachangestellter als Sachbearbeiter, z.B.
- Fachassistent Leistungsbereich im Jobcenter
- Kundenzentrum / Bürgeramt / Bürgerbüro
- Sachbearbeiter in der Verwaltung des Bauhofs
- Sachbearbeiter in der Volkshochschule (VHS)
- Forderungsmanagement
- Sondernutzungen
hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5).
Protokollerklärung Nr. 5:
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: i.d.R. mindestens 3-jährige Ausbildung (vergleichbar mittlerer Dienst) bzw.
Abschluss Angestelltenlehrgang 1 (=Verwaltungslehrgang 1, Beschäftigtenlehrgang 1) - Arbeitszeit /Woche: Die Wochenarbeitszeit ist abhängig vom Bundesland (zwischen rd. 39 und 40 h). Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
- Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird im November ausgezahlt.
Höhe: 88,14 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L) - Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.
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