E 8 TV-L

E 8 (auch: EG 8) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 01.12.2022 - 31.10.2024 für Beschäftigte der Länder
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
2.946 3.173 3.300 3.420 3.552 3.634

Des weiteren erfolgen Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag Inflationsausgleich: Dezember 2023 (1.800 €), Januar 2024 - bis Oktober 2024 (120 €).

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 8 TV-L (m/w/d): Eingruppierung Entgeltgruppe 8 TV-L gemäß Entgeltordnung:

hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5).
Protokollerklärung Nr. 5:
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung

Weitere Informationen und Tipps:


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