20.05.2018, 16:45
Was genau stand denn im Schreiben? Am besten wäre es wenn die Beschäftigten Beschwerde nach § 13 AGG einlegen. Da wird es etwas riskanter es einfach so abzutun.
Das Vorgehen als Personalrat ist komplex und lässt sich nicht in einem kurzen Beitrag beschreiben. Hinweise gibt dieser Broschüre:
https://www.antidiskriminierungsstelle.d...cationFile&v=15
Daneben wäre eine Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten sinnvoll. Auch spricht nichts dagegen direkt mit dem Behördenleiter das Gespräch zu suchen. Auch spricht einiges dafür das Thema ins Gremium zu tragen.
Das Vorgehen als Personalrat ist komplex und lässt sich nicht in einem kurzen Beitrag beschreiben. Hinweise gibt dieser Broschüre:
https://www.antidiskriminierungsstelle.d...cationFile&v=15
Daneben wäre eine Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten sinnvoll. Auch spricht nichts dagegen direkt mit dem Behördenleiter das Gespräch zu suchen. Auch spricht einiges dafür das Thema ins Gremium zu tragen.