Sexuelle Belästigung
#2

Was genau stand denn im Schreiben? Am besten wäre es wenn die Beschäftigten Beschwerde nach § 13 AGG einlegen. Da wird es etwas riskanter es einfach so abzutun.

Das Vorgehen als Personalrat ist komplex und lässt sich nicht in einem kurzen Beitrag beschreiben. Hinweise gibt dieser Broschüre:
https://www.antidiskriminierungsstelle.d...cationFile&v=15

Daneben wäre eine Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten sinnvoll. Auch spricht nichts dagegen direkt mit dem Behördenleiter das Gespräch zu suchen. Auch spricht einiges dafür das Thema ins Gremium zu tragen.
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Sexuelle Belästigung - von Gast - 17.05.2018, 14:12
RE: Sexuelle Belästigung - von Gast - 20.05.2018, 16:45
RE: Sexuelle Belästigung - von Gast - 28.05.2018, 13:19



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