28.11.2018, 14:19
Der öffentlicher AG muss einen schwerbehinderten Menschen einladen, sofern er nicht offensichtlich ungeeignet ist. Wenn der Bewerber alle "Muss-Kriterien" erfüllt, hätte eine Einladung erfolgen müssen.
Aus meiner Sicht als schwerbehinderter heraus, würde ich dem Bewerber einen Schadenersatz in Höhe eines Monatslohns anbieten. Arbeitsgerichte reizen das Strafmaß in der Regel nur bei Vorsatz auf das maximale aus. Bei einer außergerichtlichen Einigung spart man sich Gerichts- und evtl. Anwaltskosten.
Aus meiner Sicht als schwerbehinderter heraus, würde ich dem Bewerber einen Schadenersatz in Höhe eines Monatslohns anbieten. Arbeitsgerichte reizen das Strafmaß in der Regel nur bei Vorsatz auf das maximale aus. Bei einer außergerichtlichen Einigung spart man sich Gerichts- und evtl. Anwaltskosten.