06.06.2020, 15:33
Eine Frage, die mich auch interessiert.
Wichtig soll sein, dass man beim Amtsarzt unmissverständlich äußert, dass man sich weiterhin für dienstfähig hält nicht in Pension gehen will.
Vorab stellt sich mir noch die Frage, unter welchen Bedingungen man vom Dienstherrn überhaupt zum Amtsarzt geschickt werden darf. Das ist schließlich auch mit erheblichen psychischen Belastungen für den Beamten verbunden und hat auch Elemente von Schikane bzw. Mobbing.
In deinem Fall liegt darüber hinaus offenbar noch eine Ungleichbehandlung vor.
Wichtig soll sein, dass man beim Amtsarzt unmissverständlich äußert, dass man sich weiterhin für dienstfähig hält nicht in Pension gehen will.
Vorab stellt sich mir noch die Frage, unter welchen Bedingungen man vom Dienstherrn überhaupt zum Amtsarzt geschickt werden darf. Das ist schließlich auch mit erheblichen psychischen Belastungen für den Beamten verbunden und hat auch Elemente von Schikane bzw. Mobbing.
In deinem Fall liegt darüber hinaus offenbar noch eine Ungleichbehandlung vor.