04.09.2024, 15:17
Wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD nicht vereinbart ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. D.h. es besteht bei einem Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte der volle gesetzliche Urlaubsanspruch. Dies sind 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD vereinbart wurde, könnte unter Umständen die günstigere Regelung nach dem TVöD zur Anwendung kommen. Ab 9 Beschäfitungsmonaten im lfd. Jahr wäre die Regelung des TVöD günstiger.
Wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD vereinbart wurde, könnte unter Umständen die günstigere Regelung nach dem TVöD zur Anwendung kommen. Ab 9 Beschäfitungsmonaten im lfd. Jahr wäre die Regelung des TVöD günstiger.