§30 Abs. 5 befristeter Vertrag Kündigung
#1

Hallo,
ich habe einen befristeten Vertag von 2 Jahren mit einer Probezeit von 6 Wochen. Jetzt ist meine Frage. Wie sieht das mit der Kündigungsfrist aus, wenn ich z.B. im vierten Monat kündigen möchte?
Ab dem 6 Monat wäre es 4 Wochen zum Monatsende. Wie würde das bei meiner Fragestellung aussehen?

VG
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#2

Es gibt verschiedene Auffassungen in der Literatur. Auf der sicheren Seite ist man mit einem Monat zum Ende des Kalendermonats. Damit wäre derzeitig eine Kündigung zum 30.6. möglich. Auch die 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats bringen kein anderes Ergebnis.
Man kann auch argumentieren, dass die gesetzliche Kündigungsfrist greift. Dann wären noch 4 Wochen zum 15.6. möglich. Selbst wenn der Arbeitgeber es anders sieht, kann er meist nicht viel machen.

Man kann auch einen Aufhebungsvertrag verhandeln.
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