Kündigung befristeter Arbeitsvertrag
#1

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich möchte gern kündigen und glaube zu wissen, dass meine Berechnung richtig ist (4 Wochen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendermonats, also zum 30.09.2024 ).
Ich wurde nach meiner Ausbildung befristet für 1 Jahr übernommen. Die Probezeit ist entfallen.
Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag: 

Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit vor dem in § 1 Abs. 1 Satz 2 (§ 16a S.1 TVAöD steht da drin) vereinbarten Beendigungszeitpunkt ordentlich gekündigt werden nach § 30 Abs 1 Satz 2 i.V.m Abs. 5 TVöD.

Kann mir bitte jemand sagen, ob das stimmt ?
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#2

Der Bezug im Arbeitsvertrag zum TVAöD (sprich: Tarifvertrag für Auszubildende) erscheint merkwürdig. 
Achtung: Der § 30 TVöD gilt nur im Tarifgebiet West.

Es kommt also bei befristeten Verträgen regelmäßig darauf an, was tatsächlich vereinbart ist. In der Praxis würde ich (im Zweifel) die Kündigung zu meinem gewünschten Termin schreiben und um entsprechende weitere Veranlassung bitten. Daraus ergibt sich dann schon die Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
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#3

"Kann mir bitte jemand sagen, ob das stimmt ?"
Bei der getroffenen Regelung stimmt es so. Etwas problematisch ist die Kündigungsfrist in den ersten 6 Monaten. Wenn man ganz sicher gehen will sollte man in den ersten 6 Monaten eine Kündigungsfrist von einem Monat statt 4 Wochen einhalten. Aber auch 4 Wochen sollte ok sein.
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