11.08.2024, 06:08
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich möchte gern kündigen und glaube zu wissen, dass meine Berechnung richtig ist (4 Wochen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendermonats, also zum 30.09.2024 ).
Ich wurde nach meiner Ausbildung befristet für 1 Jahr übernommen. Die Probezeit ist entfallen.
Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag:
Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit vor dem in § 1 Abs. 1 Satz 2 (§ 16a S.1 TVAöD steht da drin) vereinbarten Beendigungszeitpunkt ordentlich gekündigt werden nach § 30 Abs 1 Satz 2 i.V.m Abs. 5 TVöD.
Kann mir bitte jemand sagen, ob das stimmt ?
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich möchte gern kündigen und glaube zu wissen, dass meine Berechnung richtig ist (4 Wochen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendermonats, also zum 30.09.2024 ).
Ich wurde nach meiner Ausbildung befristet für 1 Jahr übernommen. Die Probezeit ist entfallen.
Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag:
Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit vor dem in § 1 Abs. 1 Satz 2 (§ 16a S.1 TVAöD steht da drin) vereinbarten Beendigungszeitpunkt ordentlich gekündigt werden nach § 30 Abs 1 Satz 2 i.V.m Abs. 5 TVöD.
Kann mir bitte jemand sagen, ob das stimmt ?