22.08.2012, 17:38
Können Sie mir helfen - oder einen Hinweis geben, wo ich Informationen finde:
Es geht darum, welche Bestimmungen gelten für die Änderung einer Tagesordnung (GemO Ba-Wü) während einer laufenden Beratung einer Gemeinderatssitzung. D. h. der Bürgermeister hat die Tagesordnung aufgestellt, vor Eintritt in die Tagesordnung kann der Rat die Tagesordnung ändern - oder akzeptieren, dann wird die Tagesordnung festgestellt, dann erfolgt Eintritt in Beratung und Beschlussfassung durch Aufruf des TOP 1. Und dann die Frage: wie und unter welchen Voraussetzung kann/oder nicht die sodann festgestellte Tagesordnung -nochmals - geändert werden, also während einer laufenden Sitzung/Beratung/Beschlussfassung..
Es geht darum, welche Bestimmungen gelten für die Änderung einer Tagesordnung (GemO Ba-Wü) während einer laufenden Beratung einer Gemeinderatssitzung. D. h. der Bürgermeister hat die Tagesordnung aufgestellt, vor Eintritt in die Tagesordnung kann der Rat die Tagesordnung ändern - oder akzeptieren, dann wird die Tagesordnung festgestellt, dann erfolgt Eintritt in Beratung und Beschlussfassung durch Aufruf des TOP 1. Und dann die Frage: wie und unter welchen Voraussetzung kann/oder nicht die sodann festgestellte Tagesordnung -nochmals - geändert werden, also während einer laufenden Sitzung/Beratung/Beschlussfassung..