Änderung der Tagesordnung
#1

Können Sie mir helfen - oder einen Hinweis geben, wo ich Informationen finde:

Es geht darum, welche Bestimmungen gelten für die Änderung einer Tagesordnung (GemO Ba-Wü) während einer laufenden Beratung einer Gemeinderatssitzung. D. h. der Bürgermeister hat die Tagesordnung aufgestellt, vor Eintritt in die Tagesordnung kann der Rat die Tagesordnung ändern - oder akzeptieren, dann wird die Tagesordnung festgestellt, dann erfolgt Eintritt in Beratung und Beschlussfassung durch Aufruf des TOP 1. Und dann die Frage: wie und unter welchen Voraussetzung kann/oder nicht die sodann festgestellte Tagesordnung -nochmals - geändert werden, also während einer laufenden Sitzung/Beratung/Beschlussfassung..

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#2

Meines Erachtens kann der Bürgermeister die Tagesordnung während der Sitzung nicht mehr eigenmächtig ändern. Sonst könnte er den Rat mit neuen Tops überrumpeln.

Regelung NRW: §48 GO: Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluß des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind.
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#3

Möglich wäre aber m. E. ein Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung. Damit wäre auch ein Änderung der Tagesordnung in faktischer Hinsicht vorgenommen. Geschäftsordnungsanträge sind in der Geschäftsordnung des jeweiligen Gemeinderats geregelt. Z. B. Vertagung, Schluss der Rednerliste, Abstimmung usw.
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