27.09.2011, 12:00
Hallo,
in unserer Fraktion in NRW ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob auch die nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte (aussagekräftige Betreffs) zu veröffentlichen sind.
Ein Teil meiner Fraktionskollegen meint, dass die Öffentlichkeit zumindest wissen muss, welche TOPS hinter verschlossenen Türen beraten werden, um ggfs. auch gegen die Nichtöffentlichkeit vorzugehen. Der andere Teil meint, dass Nichtöffentlichkeit bedeutet, dass auch die TOPS geheim bleiben müssen - so wird es bei uns auch gehandhabt.
Viele Grüße
Martin K.
in unserer Fraktion in NRW ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob auch die nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte (aussagekräftige Betreffs) zu veröffentlichen sind.
Ein Teil meiner Fraktionskollegen meint, dass die Öffentlichkeit zumindest wissen muss, welche TOPS hinter verschlossenen Türen beraten werden, um ggfs. auch gegen die Nichtöffentlichkeit vorzugehen. Der andere Teil meint, dass Nichtöffentlichkeit bedeutet, dass auch die TOPS geheim bleiben müssen - so wird es bei uns auch gehandhabt.
Viele Grüße
Martin K.