Überleitung in Tvöd SuE
#1

Habe ich als Sozialarbeiterin im Sozial- und Erziehungsdienst aktuell erneut ein Wahlrecht aus einer Eingruppierung im TVöD VKA in den TVöD V, SuE übergeleitet zu werden?
Aktuell bin ich im TVöD VKA E9b eingruppiert und wäre dann im TVöD V, SuE S 12 ein zu gruppieren. 
Anscheinend soll dieses Recht wohl nur denen zustehen, die nach einer Überleitung in S8b, 
S9, bzw.11b eingruppiert wären.
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