14.05.2023, 21:04
Hallo, ich stelle mal meine Frage hier in diesem Forum und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Ich arbeite in einer Krippengruppe (Niedersachsen) und bin derzeit in der Gruppe S8a Stufe 4/3,5 Jahre)
Nun hatte ich eine Fachweiterbildung gemacht zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik mit einem Stundenumfang von 170 Stunden (sowie meinen Fachwirt für Kindertageseinrichtungen mit 355 Stunden)
Ich weiß, dass man höhergruppiert werden kann, nach einer Fachweiterbildung.
Ich steige im November 2024 allerdings in Stufe 5 auf und es wäre wahrscheinlich sinnvoller erst dann einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen? oder gibt es Fristen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
Viele liebe Grüße
Ich arbeite in einer Krippengruppe (Niedersachsen) und bin derzeit in der Gruppe S8a Stufe 4/3,5 Jahre)
Nun hatte ich eine Fachweiterbildung gemacht zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik mit einem Stundenumfang von 170 Stunden (sowie meinen Fachwirt für Kindertageseinrichtungen mit 355 Stunden)
Ich weiß, dass man höhergruppiert werden kann, nach einer Fachweiterbildung.
Ich steige im November 2024 allerdings in Stufe 5 auf und es wäre wahrscheinlich sinnvoller erst dann einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen? oder gibt es Fristen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.
Viele liebe Grüße