Wie wird die höherwertige Tätigkeit im TVV berechnet, bei der Überleitung aus dem TVöD?
Was ist mit "höherwertige Tätigkeit im TVV berechnet" gemeint?
Überleitung TVöD in TV-V ist in §22a TV-V geregelt.
Ein Personalfall, welcher in EG 6 TVöd eingruppiert ist und eine höherwertige Tätigkeit EG 9a erhält, wird im TV-V in die EG 6 übergeleitet und erhält nur die Zulage zu EG 7?
Es ist noch §22a Abs. 5 TV-V zu beachten.