28.11.2023, 07:19
Zu dieser Frage bräuchte ich bitte eine fundierte Auskunft:
Wie verhält es sich, wenn ein Angestellter im Öffentlichen Dienst seinen Sonderurlaub (1 Tag anlässlich Dienstjubiläum) wegen längerer Krankheit nicht antreten kann?
Kann/ darf er diesen Tag ins Folgejahr bis 31.03. bzw. 31.05. übertragen lassen?
Richtet sich die Regelung hierüber an die Maßgaben des tariflichen Urlaubsanspruchs oder liegt die Regelung zur Übertragung nur im Ermessen des Arbeitgebers?
Nach Möglichkeit bitte Nachweisquellen beifügen.
Für die Beantwortung bedanke ich mich bestens.
Wie verhält es sich, wenn ein Angestellter im Öffentlichen Dienst seinen Sonderurlaub (1 Tag anlässlich Dienstjubiläum) wegen längerer Krankheit nicht antreten kann?
Kann/ darf er diesen Tag ins Folgejahr bis 31.03. bzw. 31.05. übertragen lassen?
Richtet sich die Regelung hierüber an die Maßgaben des tariflichen Urlaubsanspruchs oder liegt die Regelung zur Übertragung nur im Ermessen des Arbeitgebers?
Nach Möglichkeit bitte Nachweisquellen beifügen.
Für die Beantwortung bedanke ich mich bestens.