Übertragung Sonderurlaub
#1

Zu dieser Frage bräuchte ich bitte eine fundierte Auskunft:
Wie verhält es sich, wenn ein Angestellter im Öffentlichen Dienst seinen Sonderurlaub (1 Tag anlässlich Dienstjubiläum) wegen längerer Krankheit nicht antreten kann?
Kann/ darf er diesen Tag ins Folgejahr bis 31.03. bzw. 31.05. übertragen lassen?
Richtet sich die Regelung hierüber an die Maßgaben des tariflichen Urlaubsanspruchs  oder liegt die Regelung zur Übertragung nur im Ermessen des Arbeitgebers?
Nach Möglichkeit bitte Nachweisquellen beifügen.
Für die Beantwortung bedanke ich mich bestens.
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#2

Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?
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#3

Es geht um Arbeitsbefreiung? Zumindest ist das die Regelung in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Der Tag ist im engeren zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis zu nehmen. Danach verfällt er. Eine Übertragung bis 31.5. wird nicht möglich sein. Wenn das Dienstjubiläum im Dezember wird noch am Jahresanfang ok sein.
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#4

(28.11.2023, 07:22)Gast schrieb:  Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?
TVöD, Kommune.
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#5

(28.11.2023, 08:26)Gast schrieb:  Es geht um Arbeitsbefreiung? Zumindest ist das die Regelung in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Der Tag ist im engeren zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis zu nehmen. Danach verfällt er. Eine Übertragung bis 31.5. wird nicht möglich sein. Wenn das Dienstjubiläum im Dezember wird noch am Jahresanfang ok sein.
Besten Dank für die schnelle Antwort.
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