Übertragung von Aufgaben auf Ersatzmitglieder
#1

Hallo,
dürfen Aufgaben des Datenschutzes im PR oder die Vertretung des PR's im Arbeitsschutzausschuss durch Ersatzmitglieder ausgeführt werden, ggf. auch unter der Defintion "Sachverständiger"?
Ordentlich gewählte PR-Mitglieder, die die Ämter übernehmen möchten, sind vorhanden, sind aber in der Position nicht erwünscht.
Es zeichnet sich ab, dass eine Abstimmung für die ordentlichen PR-Mitglieder nicht erfolgreich sein wird.
Es greift das LPVG NRW.
Für eine Richtungsweisung wäre ich dankbar.
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#2

Bei der Aufgabe des Datenschutzes kommt es m.E. auch auf die Ausgestaltung an. Daneben hängt es davon ab, ob die Dienststelle die Sachverständigenlösung mitträgt.

Hinsichtlich Arbeitsschutzausschuss halte ich die Sachverständigenlösung für rechtlich problematisch. Als Ersatzmitglied geht es nur, wenn er jeweils zum Zeitpunkt der Sitzung tatsächlich als Ersatzmitglied in den PR eintritt. Es also entsprechende Abwesenheiten gibt. Insgesamt übersieht eine solche Lösung m.E. den akzeptablen Rahmen, wenn es darüber keinen Konsens im Gremium gibt (einfach nur die Mehrheit durchdrücken reicht da für mich nicht).
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#3

Hallo Gast, danke für deine Antwort.
Leider hat es für einen Konsens im Gremium nicht gereicht. Hier hat sich der hohe Anteil an derzeit vertretenden Ersatzmitgliedern sowie auch deren oft noch unzureichenden Kenntnisse im LPVG (neu gewähltes Gremium) entscheidend auf das Abstimmungsverhältnis ausgewirkt. Gute Rhetoriker punkten da durch Überzeugungskraft.

Naja, es hat ja auch keiner gesagt, dass Personalratsarbeit einfach ist ...
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#4

Hallo,
ich bin nun schon sehr lange im Personalrat und dennoch ein Verfechter der Meinung, dass Ersatzmitglieder den Personalrat nur innerhalb der gesetzlichen Regelungen vertreten dürfen. Gerade im Punkt Arbeitsausschuss (Sicherheitsfragen) und Datenschutz sollte der Personalrat auch durch ein ständiges Pesonalratsmitglied vertreten sein, das dem Gremium auch bei späteren Fragen antworten kann.
Außerdem sprechen die Landespersonalvertretungsgesetze doch bei deren Regelungen von den Rechten (und Pflichten) des Personalrates. Ersatzmitglieder sind nun einmal keine ordentlichen Mitglieder des Personalrates und somit könnte es durchaus passieren, dass eine Dienststelle ein Ersatzmitglied nicht akzeptiert.
Die Sachverständigenlösung halte ich durchaus für machbar.
Selbst bei einer Personalratssitzung könnte es aber Probleme geben, wenn das beauftragte "Ersatzmitglied" nicht zu einer geplanten Sitzung eingeladen werden kann und auch nur dort als "Sachverständiger" auftreten könnte.
Grundsätzlich lässt sich natürlich sagen: Wo keine Kläger, da kein Richter." Nur weiß eben keiner im Voraus, wie sich die Sachlage entwickelt.
LG
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