03.03.2023, 07:28
Hallo zusammen,
mal so eine Frage am Rande: Man ist nun in der Mitte des Jahres 5 Jahre im Ordnungsdienst. 2 Jahre ein Pilotprojekt und 3 Jahre möchte man eine Arbeitsplatzbeschreibung haben und eine Höhergruppierung, da man Tätigkeiten macht, die in der Stellenausschreibung nicht vorhanden sind. Nun sagen wir mal, der Tag ist gekommen, man arbeitet eine APB aus, da man vor 6 Monaten auch noch eine Dienstanweisung des Dezernenten bekommt, sagen wir mal PsychKG, zu machen.
Nun sagt aber die ORGA und das Personalamt: Ne ne, also PsychKG ist ja gehobener Dienst, das nehmen wir schön wieder raus, vor allem weil die Personen ja auch eine Nachzahlung haben wollen, da sie den schriftlichen Antrag vor 2 Jahren gestellt haben - Wenn wir das rausnehmen, dann können sie ja nur zu dem heutigen Datum unterschreiben und sie ist nicht rückwirkend gültig.
Dürfen die das ? Kann man bei sowas Einspruch einlegen ? Oder muss man da einen Anwalt aufsuchen ?
mal so eine Frage am Rande: Man ist nun in der Mitte des Jahres 5 Jahre im Ordnungsdienst. 2 Jahre ein Pilotprojekt und 3 Jahre möchte man eine Arbeitsplatzbeschreibung haben und eine Höhergruppierung, da man Tätigkeiten macht, die in der Stellenausschreibung nicht vorhanden sind. Nun sagen wir mal, der Tag ist gekommen, man arbeitet eine APB aus, da man vor 6 Monaten auch noch eine Dienstanweisung des Dezernenten bekommt, sagen wir mal PsychKG, zu machen.
Nun sagt aber die ORGA und das Personalamt: Ne ne, also PsychKG ist ja gehobener Dienst, das nehmen wir schön wieder raus, vor allem weil die Personen ja auch eine Nachzahlung haben wollen, da sie den schriftlichen Antrag vor 2 Jahren gestellt haben - Wenn wir das rausnehmen, dann können sie ja nur zu dem heutigen Datum unterschreiben und sie ist nicht rückwirkend gültig.
Dürfen die das ? Kann man bei sowas Einspruch einlegen ? Oder muss man da einen Anwalt aufsuchen ?