Abfindung und Aufhebungsvertrag
#1

Hallo,
ich bin seit 28 Jahren im öD beim Staat beschäftigt. Seit eingetragener Schwerbehinderung (2004) von 50 % geht es beruflich immer mehr bergab. Da es sich um eine psychische Behinderung handelt (u.a. Angststörungen), die ich stets erklären muss, weil man mir sie nicht ansieht, wird diese von missgünstigen Kollegen dafür benutzt, um mich langsam, aber sicher wegzurationalisieren. Viele Arbeitsschritte kann ich aufgrund meiner Behinderung nicht ausführen, da sie mich überfordern. Das erzeugt Neid. In den letzten Jahren musste ich dennoch "mit Gewalt" alle Arbeitsschritte unter meiner Vorgesetzten erledigen, die letztendlich zur Krankmeldung und Rehabilitationsmaßnahme führten.
Da sich nach der Rehabilitationsmaßnahme wieder langsam das Bild "des Deppen" einschlich, ist man nun soweit, dass ich nach 28 Jahren aus dem Schreibdienst entfernt werden soll und mir die Arbeit der Cafeteriabetreuung, Spülmaschinenbetreuung, alte Akten im Keller entleeren, Pfortendienst in Urlaubsvertretung angeboten wurde. Sollte ich dieses Angebot des Arbeitsplatzes nicht annehmen, drohe mir Frühverrentung, so wurde mir gesagt.
Ich fühle mich entwürdigt und degradiert. Meine Ärzte sprechen von Mobbing. Mein Arbeitgeber meinte, dass die Ärzte keine Einsicht in die wirkliche Sachlage hätten. Man wollte mir nur helfen, wurde mir seitens meines Arbeitgebers gesagt.
Weil das Vertrauensverhältnis zu meinem Arbeitgeber ziemlich zerrüttet ist, denke ich an einen Aufhebungsvertrag. Ich möchte jedoch eine Abfindung herauswirken.
Meine Frage: Gibt es eine solche bei Staatsbediensteten(-Angestellten)?
Danke für die Antworten!
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#2

Ja klar gibt es auch Abfindungen. Aber wohl eher nicht beim Aufhebungsvertrag auf Deinen Wunsch. Für was solltest Du da abgefunden werden?
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#3

Hallo
Ich möchte dich eindringlich bitten, dich an die für dich zuständige Schwerbehindertenvertretung und/oder an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n (ehemals Frauenvertretung) mit deinem Problem zu wenden. Ein hinzuziehen eines Personalrats kann auch nicht von Nachteil sein.

Ich würde mit 28 Jahren Staatsdienst nicht freiwillig ausscheiden. Auch ich sehe hier keinen Grund, dass die DS dir hier eine Abfindung zahlen sollte. Mit Hilfe der Personalvertretungen kann man z.B. eine andere sinnvolle Tätigkeit für dich finden, wenn du das möchtest.

MfG aus Berlin
SB
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#4

014
Ich schließe mich der Meinung vom Kollegen Strassenbahner an.
Wende dich bitte an deine Schwerbehindertenvertretung und deinen Personalrat!
Eine gute Möglichkeit ist auch der Integrationsfachdienst.
Der Integrationsfachdienst unterstützt dich dabei, deinen Arbeitsplatz zu erhalten.
Bei uns in Bayern gibt es auch noch die Fürsorgerichtlinien des Staatsministeriums für Finanzen über die Rehabilitation und Teilhabe behindeter Angehöriger des öffentlichen Dienstes.
Darin wird die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen schwerbehinderten Beschäftigten erläutert.
Vielleicht gibt es in deinem Bundesland eine ähnliche Richtlinie. Einfach mal das Internet befragen!
Aber um deine Frage zu beantworten:
Mit einem Aufhebungsvertrag hast du rechtlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Du kannst aber mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit der Vereinbarung einer Abfindung abschließen.
Wenn er dich raus haben will, wird er darauf eingehen.
Hier nur mal ein Wert für eine Abfindung bei einer betriebsbedingter Kündigung. 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr.
Würde ich mir aber gut überlegen.
Viele Grüße
Roland
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