Inflationsausgleich nach Aufhebungsvertrag in Elternzeit
#1

Ich habe mein bisheriges Arbeitsverhältnis zum 31.05. durch einen Aufhebungsvertrag gelöst. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in Elternzeit. Ich bekomme meinen Resturlaub durch meinen bisherigen Arbeitgeber mit einer Korrekturabrechnung für Mai abgegolten. Mein neuer Arbeitgeber meint, dass mir aufgrund der Entgeltzahlung für Mai ein Anspruch auf den Inflationsausgleich mit der Sonderzahlung im Juni entsteht. Mein alter Arbeitgeber verneint dies. Kann mir jemand helfen?
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#2

Ist im Aufhebungsvertrag ein solcher oder vergleichbarer Passus enthalten?

"Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche wechselseitigen finanziellen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt. "
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#3

Den gibt es natürlich. Aber die Frage ist doch vielmehr, ob während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht oder besteht und ob die Auszahlung von Resturlaub einem Entgeltanspruch besteht.
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#4

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Voraussetzung in diesem Fall ist, dass in der Zeit vom 1.1.-31.323 an mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgelt bestand.
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