Abordnung - Wann Anspruch auf Versetzung in Planstelle?!
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit Anfang des Jahres von E9 in eine Planstelle E11 "abgeordnet" worden. Diese Stelle war ganz normal ausgeschrieben und wurde im Rahmen eines Auswahlgespräches besetzt.

Ich frage mich, warum ich bislang nur auf die Stelle abgeordnet und nicht versetzt wurde. Weil so lange ich nur abgeordnet bin, erhalte ich lediglich eine Zulage.

Als Begründung sagte man mir seitens des Personalrates, dass es etwas mit dem Haushaltsplan zu tun hätte und es die Vorstufe der Versetzung wäre.

Kann mir jemand helfen bzw. sagen, warum ich nicht direkt versetzt wurde bzw. ob bzw. wann ich einen Anspruch auf Versetzung in die besagte Planstelle habe?

Vielen Dank!
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