Abschaffung von Halbtagsurlaub
#1

Hallo,

ich habe bei uns auf der Arbeit munkeln hören, dass unsere Personalverwaltung die Überlegung anstellt, dass wir künftig keine halben Tage Urlaub nehmen können, sondern dafür gleiten müssen oder einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen.
D.h., wenn jemand nicht genügend Stunden zum gleiten hat, müsste er einen ganzen Tag Urlaub nehmen, obwohl er z.B. nur mittags nicht auf der Arbeit sein will/kann...
Kann das einfach so geregelt werden? Ich kenne keine Arbeitsstelle, bei der man solch eine Regelung hat.
Und vor allem, muss bei dieser Angelegenheit der Personalrat einbezogen werden?
Ich denke, dass solch eine Regelung, sollte sie bei uns in Kraft treten, sehr zur Unzufriedenheit der Beschäftigten beiträgt.

Viele Grüße
Nadine
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#2

Moin,
in welchem Bundesland gibt es diese Regelung?
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#3

Ich weiß überhaupt nicht, ob es solch eine Regelung gibt. Unsere Personalstelle begründet es wohl damit, dass im Urlaubsgesetz nicht festgelegt ist, dass man Halbtagsurlaub gewähren muss, deswegen soll es jetzt wohl abgeschafft werden (also nur bei uns)...
Ich bin bei einer Kommune in Hessen angestellt.
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#4

Wo kann man denn halbe Tage Urlaub nehmen? Habe ich noch nie was von gehört.
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#5

(14.11.2012, 14:40)Gast schrieb:  Wo kann man denn halbe Tage Urlaub nehmen? Habe ich noch nie was von gehört.

...ich auch nicht...

Was deine Dienststelle vor hat, ist die Normalität. Anscheinend habt ihr bisher auf einer Insel der Glückseligen gelebt...Icon_confused
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#6

Moin,

halbe Tage Urlaub kenne ich weder von meinem alten, noch von meinem neuen Arbeitgeber. Im Gegenteil, beim alten Arbeitgeber wurde empfohlen mehrere Tage zusammenhängend zu nehmen, so wie es in der Protokollnotiz zum TVöD fixiert ist.

Grüße
1887
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#7

Moin,

halbe Tage Urlaub nehmen - so etwas habe ich auch noch nicht gehört.

Bei uns wird ein Tag Urlaub eingereicht und die Stundenzahl danach "gutgeschrieben". Wenn dieser Tag ein "halber Tag" ist (also z.B. ein Freitag, an dem die Regelarbeitszeit nur bis mittags geht), wird trotzdem die volle Stundenzahl gutgeschrieben. Nur dadurch kann man verhindern, dass keiner mehr an "halben" Tagen Urlaub nimmt sondern "nur" Überstunden abgleitet.
Puh, habe ich schwer verständlich geschrieben glaube ich.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#8

also bei uns gibts halbe tage urlaub, finde ich auch ganz schön, wenn ich mal keine Stunden zum Gleiten habe...
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#9

Bei uns gibt es auch keine halben Urlaubstage. Es gibt Urlaubstage (die immer "ganze" Tage sind) und Gleitzeit...

Beatrix
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#10

Hallo Nadine,

in einem gut abgestimmten Arbeitsbereich kann man/frau einiges (auch kurzfristig)
mit dem Vorgesetzten auch ohne übergeordnete Bestimmungen erreichen (z. B. auch std.weise frei nehmen)

Eine offizielle Regelung mit halben Urlaubstagen ist mir unbekannt; das muss ja auch für die zuständige Personalverwaltung ein erheblicher Mehraufwand bedeuten,

oder ich habe Dich falsch verstanden,

überlicherweise kannst Du doch auch Dein Gleitzeitkonto bis zu Minus 40 Std. belasten. Erst dann ist Schicht, soweit keine vollen Urlaubstage zur Verfügung stehen.

Ich kenne jedenfalls keinen Fall, der mit dieser Regelung nicht abgedeckt wäre.

Außerdem soll der EU zusammenhängend, eher nicht für einzelne Tage in Anspruch genommen werden.

Gruss
Peter Bartholomäus
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#11

Hallo an alle,
die obige Anfrage ist zwar schon etwas älter, aber zumindest diejenigen, die dem TV-L unterfallen, können im dazugehörigen Kommentar nachlesen. Im § 26 TV-L wird der Erholungsurlaub geregelt. In der Kommentierung des TV-L von Sponer/Steinherr steht unter "4.2 Urlaubstage" Randziffer 365: "Abzugelten sind volle Urlaubstage". Darauf hat sich auch unsere Dienststelle bezogen. Wer halbe Tage frei haben möchte, der muss das über sein Gleitzeitkonto regeln, wobei auch bei uns die Möglichkeit gesteht, in einem bestimten Umfang in den "Minusbereich" zu rutschen und dann eben später wieder auszugleichen.

Gruß
Martin
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