Ich habe auch 79 Abs.1 Nr.4 NBauO
Hat außer mir noch jemand Gefahr geprüft in AVR?
Meint ihr es ist unschädlich, wenn man die ausgeschlossene Person bereits am Anfang geprüft hat? Also die Aufgabe. Also dies gleich miteinander verknüpft hat.
War der Sachbearbeiter denn eine ausgeschlosse Person
habe bei 79 I 1 das meiste bei öffentliches Baurecht geprüft also mlt 12 das nicht dauerhafte standhaft oder wie das hieß vorliegt.. ( gegen das Gesetz verstößt) nicht über Nr.4
Das geht ja auch? Zwar PunktAbzüge aber inhaltlich richtig und zum richtigen Ergebnis..
Das ist keine Schwagerschaft gerader Linie. Also keine ausgeschlossene Person.
§20 I 1Nr. 2 VwVfG i.V.m. § 20 V 1 Nr. 6 und 2 Nr. 1
Er ist eine ausgeschlossene Person
Schwerwiegend wenn man nicht 79 nr4 gewählt hat und die Rechtswidrigkeit über öfftl. Baurecht begründet hat?