29.01.2019, 13:51
Hallo zusammen,
hat man im ÖD ein Recht auf Akteneinsicht, wenn z.B. eine Stellenbewertung durchgeführt wurde? An die entsprechende Stellenbeschreibung samt Tätigkeiten zu kommen ist oft nicht das Problem, aber wie am Ende die Bewertung im Detail ausgefallen ist schon.
Ohne die entsprechenden Unterlagen kann man selber die Bewertung und Eingruppierung der eigenen Stelle nicht überprüfen/nachvollziehen.
Wäre sehr dankbar über Eure Meinungen
hat man im ÖD ein Recht auf Akteneinsicht, wenn z.B. eine Stellenbewertung durchgeführt wurde? An die entsprechende Stellenbeschreibung samt Tätigkeiten zu kommen ist oft nicht das Problem, aber wie am Ende die Bewertung im Detail ausgefallen ist schon.
Ohne die entsprechenden Unterlagen kann man selber die Bewertung und Eingruppierung der eigenen Stelle nicht überprüfen/nachvollziehen.
Wäre sehr dankbar über Eure Meinungen