12.05.2020, 11:31
Hallo zusammen!
Ich arbeite in einer kleineren Kommunalverwaltung (7.500 Einwohner, ca. 25 Mitarbeiter im Rathaus) im Einwohnermeldeamt.
Als einzige Sachbearbeiterin in diesem Bereich bin ich logischerweise auch für den Gesamtbereich des Amtes zuständig (Meldewesen, Passwesen, BZR, Sperren, X-Meld, Datenübermittlungen, Auskünfte und und und...) Zudem kümmere ich mich auch um einige Angelegenheiten im Bereich Wahlen. Mein nächster Vorgesetzter ist mein Amtsleiter, dieser trifft jedoch keinerlei Entscheidungen und ist mit den Vorgängen und RGL im Amt in keiner Weise vertraut.
Die Bereiche Anmeldung Hundesteuer (Steueramt) und Fischereischeine (Ordnungsamt), sowie Führerscheine (Landkreis) liegen nicht bei mir (ist ja oft unter dem Begriff Bürgerbüro gesammelt). Ansonsten bin ich in aber komplett auf mich selbst gestellt und muss auch in Ermessensentscheidungen alleine entscheiden. Fachliches kann ich nur mit Kollegen aus den Nachbarkommunen besprechen.
Aktuell bin ich in EG 6 eingruppiert. Wäre ich nun als normale SB einem Sachgebietsleiter unterstellt, der das EMA fachlich führt, hätte ich keinerlei Probleme mit der Eingruppierung. Da in den umliegenden Kommunen jedoch auch die SB, die tagtäglich z.B. "nur" Anmeldungen im Meldewesen machen, EG 6 bekommen, frage ich mich schon, ob meine Eingruppierung gerechtfertigt ist.
Ich habe schon häufig gehört, dass z.B. Auskunftssperren und X-Meld Nachrichten oft als alleinige Aufgabenbereiche an erfahrende SB übertragen werden.
Meine Vorgängerin hat vor ein bis zwei Jahren mal einen Antrag auf EG 7 gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.
Was denkt Ihr? Sollte ich noch einen Versuch wagen und eine Höhergruppierung anstreben?
Ganz liebe Grüße aus Niedersachsen!
Ich arbeite in einer kleineren Kommunalverwaltung (7.500 Einwohner, ca. 25 Mitarbeiter im Rathaus) im Einwohnermeldeamt.
Als einzige Sachbearbeiterin in diesem Bereich bin ich logischerweise auch für den Gesamtbereich des Amtes zuständig (Meldewesen, Passwesen, BZR, Sperren, X-Meld, Datenübermittlungen, Auskünfte und und und...) Zudem kümmere ich mich auch um einige Angelegenheiten im Bereich Wahlen. Mein nächster Vorgesetzter ist mein Amtsleiter, dieser trifft jedoch keinerlei Entscheidungen und ist mit den Vorgängen und RGL im Amt in keiner Weise vertraut.
Die Bereiche Anmeldung Hundesteuer (Steueramt) und Fischereischeine (Ordnungsamt), sowie Führerscheine (Landkreis) liegen nicht bei mir (ist ja oft unter dem Begriff Bürgerbüro gesammelt). Ansonsten bin ich in aber komplett auf mich selbst gestellt und muss auch in Ermessensentscheidungen alleine entscheiden. Fachliches kann ich nur mit Kollegen aus den Nachbarkommunen besprechen.
Aktuell bin ich in EG 6 eingruppiert. Wäre ich nun als normale SB einem Sachgebietsleiter unterstellt, der das EMA fachlich führt, hätte ich keinerlei Probleme mit der Eingruppierung. Da in den umliegenden Kommunen jedoch auch die SB, die tagtäglich z.B. "nur" Anmeldungen im Meldewesen machen, EG 6 bekommen, frage ich mich schon, ob meine Eingruppierung gerechtfertigt ist.
Ich habe schon häufig gehört, dass z.B. Auskunftssperren und X-Meld Nachrichten oft als alleinige Aufgabenbereiche an erfahrende SB übertragen werden.
Meine Vorgängerin hat vor ein bis zwei Jahren mal einen Antrag auf EG 7 gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.
Was denkt Ihr? Sollte ich noch einen Versuch wagen und eine Höhergruppierung anstreben?
Ganz liebe Grüße aus Niedersachsen!