Als Beamte trotz Krankschreibung zum Vorstellungsgespräch?
#1

Kann mir einer bitte schreiben, ob es ein dienstrechtlich Vergehen ist, wenn man trotz Krankschreibung zu einem Vorstellungsgespräch geht. Im Arbeitsrecht ist das kein Problem...da heißt es, wenn es der Genesung zu Gute kommt, kann ich alles machen? Wie sieht es aber im Beamtenrecht aus und welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür? Danke..
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#2

Lieber Beamtenkollege! Mit nichten ist das so, wie Du es beschrieben hast. Ein tariflich Beschäftigter ist total beschissen dran, wenn er krank wird. Nach 6 Wochen endet sofort die LFZ und dann hängt man zunächst auf Krankengeld. Tja, und extremst kontrolliert wird man zudem, wenn man krank ist. Du glaubst nicht, wieviel Spione da ausgesandt werden, die brühwarme Infos liefern sollen. So, und wenn dann noch herauskommt, dass sich jemand im Krankenstand um einen anderen Job bemüht, führt das zwangsläufig zu einer Audienz bei der Behördenleitung. Tarifler haben es nicht so schön, wie viele immer mutmaßen. Andersrum muß ich sagen, ich finde das Deinerseits nicht in Ordnung, ein solches Verhalten zu zeigen. Da braucht es noch nicht einmal Bestimmungen zu, die das verbieten. Es gehört sich nicht, fertig, aus Schluß. Wenn Du wieder gesund bist, kannst Du ja regulär Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern zu diesem Zweck. Nichts desto trotz wünsche ich Dir gute Besserung, baldige Genesung, frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2014. Ein Tarif-Kollege:-)
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#3

Der rein technische Ablauf eines Vorstellungsgespräches kann einer Genesung nicht zu Gute kommen - nicht einmal dann wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt, da der Ausgang eines solchen Gespräches ja fraglich ist. Es ist auch keine zwingende Handlung, wie z.B. ein Arztbesuch oder das Einkaufen von Lebensmitteln bei Alleinstehenden.
Es wäre also für jeden Arbeitnehmer unabhängig vom Dienstverhältnis ein Verstoß gegen das geltende Recht und kann im Extremfall ziemlich unschöne Konsequenzen haben von denen ein persönliches Gespräch mit dem Dienststellenleiter noch das am wenigsten problematischste sein dürfte.
Mein Rat aus persönlicher Erfahrung (einem Tarif-Kollegen wurde vor ca. 4 Jahren wegen so etwas fristlos gekündigt) - lass es sein!
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#4

Vielleicht etwas zu spät, aber: Sie können den Termin zum Vorstellungsgespräch bedenkenlos wahrnehmen, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt kein Ausgehverbot verordnet hat und mit der Wahrnehmung des Termins keine Strapazen verbunden sind, die Ihren Gesundheitszustand verschlechtern könnten. Sie müssen wissen, dass jeder Arbeitnehmer im Fall einer Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung alles tun muss, um baldigst zu genesen. Er muss alles unterlassen, was den Genesungsprozess nachteilig beeinflussen kann. Weitergehendere Pflichten als die Befolgung ärztlicher Anordnungen hat der Arbeitnehmer nicht.
Zudem ist prime, wenn hier rein persönliche Anmerkungen unterlassen werden.
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