Als Küchenkraft in EG 2 zu niedrig eingestuft?
#1

Guten Tag zusammen, ich arbeite seit 7 Jahren 3 Tage (22 Stunden/Woche) als Küchenkraft in der Schulmensa. Wir sind 5 Mitarbeiter. Seit 3 Jahren muss ich an einem Tag der Woche eigenständig kochen, da die einzige (ausgebildete) Köchin nur 2 Tage arbeitet. Diese hat jetzt gekündigt und ich soll nun die ganzen 3 Tage kochen, da man keinen Koch/Köchin mehr einstellen will (um Geld zu sparen!). Ich bin in Tarif E2 Stufe 4 eingruppiert. Das finde ich mittlerweile nicht mehr ok. Kann ich verlangen, in eine höhere Tarifgruppe zu kommen? Was meint Ihr?
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#2

Ist die Anwendung des TVöD vereinbart oder nur eine Bezahlung nach E2? Was steht zum TVöD genau im Arbeitsvertrag?

E2 wäre für eigenständiges Kochen niedrig angesetzt. Man muss aber schauen, welche Arbeitsvorgänge mit welchen Zeitanteilen vorliegen und ob man eigenständig das Essen plant und kocht etc. oder nur vorgekochte Speisen aufwärmt etc.
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#3

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). 
Es gibt keinen Caterer, der das Essen bringt und wir dann nur austeilen. Alles bei uns wird frisch zubereitet. Wir machen 2 Hauptspeisen, Dessert, Salate. Keine TK-Ware. Keine Convinienceprodukte, keine Zusatzstoffe im Essen usw.
Viel Arbeit, aber ein Konzept, das kaum noch jemand hat.
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#4

…..natürlich machen wir auch die Essenspläne selber und kaufen entsprechend ein.
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#5

Neige zu E3-E4. Aber man muss prüfen, ob es verschiedene Arbeitsvorgänge sind und wie es mit den Zeitanteilen aussieht.
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